Beim zoll- und steuerfreien Einkauf
ist die zulässige Freimenge für die Einfuhr in das Zielland zu
beachten. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können folgende
Artikel von Personen über 17 Jahren zollfrei in die EU
eingeführt werden (Stand 2011):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak,
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent oder Schaumwein,
- 4 Liter Tafelwein,
- 16 Liter Bier,
- Kraftstoff: Tankinhalt plus 10 Liter im Kanister,
- Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (Flug- und Seereisen) bzw. 300 Euro (Reisen mit der Bahn/dem Auto),
- Kinder unter 15 Jahren generell 150 Euro.
Nicht abgabenfrei bei der Einreise
in die EU ist eine unteilbare Ware, deren Wert 430 Euro
oder 300 Euro übersteigt; diese muss komplett verzollt werden.
Der Wert der gesondert geregelten Waren
wird nicht in den 430/300 Euro Warenwert eingerechnet.
Bei der Einfuhr von Kaffee aus einem
Nicht-EU-Land in die BRD gilt eine Freimenge von 500g pro Person, bei
EU-Ländern 10kg. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19
Euro je Kilogramm und für volllöslichen Kaffee 4,78 Euro je
Kilogramm. Dazu kommen 7% Mehrwertsteuer.
Schaumwein über 6 Volumenprozent
wird in der BRD mit 1,02 Euro je 0,75 Liter besteuert, bei weniger
als 6% beträgt der Steuersatz 0,38 Euro je 0,75 Liter. Besteuert
werden auch Weine aus Trauben und anderen Früchten, sowie Wermut.
Dazu kommen 19% Mehrwertsteuer. In Österreich beträgt
die Schaumweinsteuer € 0.75 pro Liter (wird aber Mitte 2020 abgeschafft). Aus EU-Ländern dürfen
max. 60 Liter für den Eigenbedarf eingeführt werden, bei
Nicht-EU-Ländern gelten die üblichen Freimengen.
In der BRD besteht seit 2004 eine
Sondersteuer in Höhe von etwa € 0.85 pro Flasche à 0.275 Liter
auf sogenannte Alkopops, Mischgetränke aus gebrannten
Spirituosen und alkoholfreien Zutaten. Bekannte Marken sind Smirnoff
Ice oder Bacardi Breezer. Eine ähnliche Steuer existiert
in der Schweiz; ihre Höhe liegt bei etwa SFr. 1.80 pro Flasche und
hat dazu geführt, dass Alkopops aus den Verkaufsregalen weitgehend
verschwunden sind. Bei der Einfuhr aus dem Ausland gelten die für
Alkohol üblichen Freimengen.
Die Biersteuer liegt in der BRD bei
etwa 10 Cent pro Liter Bier, in Österreich bei etwa 25 Cent/Liter
und in der Schweiz je nach Stärke bei SFr. 0,17, 0,25 oder 0,34 pro
Liter Bier.
Wenn
Sie aus dem Ausland in das schweizerische Zollgebiet
einreisen, gelten seit 1. Juli 2014 folgende Freimengen für Personen
über 17 Jahren:
- 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250g Tabak,
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 18 Prozent und 5 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18 Prozent,
- 1kg Fleisch (ausgenommen Wild),
- 5 Liter/kg Öle, Fette, Margarine,
- 1kg Butter oder Rahm.
Alle Waren sind bis zum Wert von SFr. 300,-
abgabenfrei. Liegt der Wert aller Waren über SFr.
300,-, dann sind alle Waren abgabenpflichtig. Den aktuellen
Stand erfragen sie bitte beim Zoll oder der Grenzwache. Das
schweizerische Zollgebiet umfasst das Staatsgebiet der Schweiz ohne
das Gemeindegebiet von Samnaun, aber zuzüglich dem Gebiet des
Fürstentums Liechtenstein und der deutschen Gemeinde Büsingen. Die
italienische Gemeinde Campione gehört de facto ebenfalls zum
schweizerischen Zollgebiet.
Im übrigen sei bei dieser
Gelegenheit auf ein grundsätzliches Missverständnis hingewiesen:
Innerhalb des sog. Schengen-Raumes, dem inzwischen an die 25 Staaten
beigetreten sind, sind zwar die Passkontrollen an der Grenze
abgeschafft worden, nicht jedoch die Zollkontrollen. Daraus
folgt, dass der Reisende an der Grenze zwar nicht notwendigerweise
seinen Ausweis vorzeigen muss, aber Gepäckkontrollen sind jederzeit
möglich und oft auch üblich.
Duty
Free auf Schiffen und an Flughäfen
Auf
den meisten europäischen Flughäfen und den meisten internationalen
Fähren finden sich Einkaufsmöglichkeiten für
den Reisenden. Eigentlich ist der zollfreie Einkauf – wie
bereits erwähnt - innerhalb der EU abgeschafft, jedoch
gibt es in den einschlägigen Läden dafür jetzt Sonderangebote
für Reisende. Etwaige Preisabschläge werden vom Händler
getragen, daher nennen sich die Läden oft auch nicht mehr „duty
free“, sondern „travel
value“ und gelegentlich kann man in
ihnen sogar Miles&More-Punkte sammeln. Beim Einkauf auf Flughäfen
oder Fähren ist ein sorgfältiger Preisvergleich ratsam. Häufig
liegen die Sonderangebote im Binnenland unter den
Preisen der Travel Value Shops. Lediglich bei Parfüm kann sich der
Einkauf am Flughafen noch lohnen, weil durch die hohen Umsätze
und die geringen Distributionskosten eine niedrigere
Kostenstruktur als im Inland entsteht und der Händler dadurch
niedrigere Preise anbieten kann.
Auf
Flügen und Schiffsreisen zu Zielen außerhalb der EU ist es
immer noch möglich „echte“
Duty Free Ware zu erwerben, teilweise auch an Bord der
Flugzeuge; erkundigen sie sich bei der
Fluggesellschaft. Das gilt vor allem für Flüge in die Schweiz,
nach Norwegen, in den Mittelmeerraum
(Nordafrika, Naher Osten, Türkei) oder nach Übersee,
sowie Schiffsreisen vor allem auf den Routen von Dänemark,
Schweden (Strømstad (S)– Sandefjord (N); über den Oslofjord)
oder der BRD nach Norwegen und von südlichen EU-Ländern nach
Nordafrika, sowie von Zypern in den Nahen Osten. Auf
Mittelmeer- oder Nordmeerkreuzfahrten ist
der zollfreie Einkauf an Bord der Schiffe außerhalb der 3
Meilen Zone fast immer gestattet. Zudem gibt
es in den meisten Häfen Duty Free Shops.
Flugreisende
aus dem Ausland, die in Zürich oder Genf ankommen, können
auf den dortigen Flughäfen ebenfalls Duty Free
einkaufen, ebenso wie abreisende Passagiere. In der
Gepäckausgabehalle befinden sich neuerdings Duty Free
Stores. Beachten Sie bei der Einfuhr von Duty Free und anderen Waren
die geltenden Zollfreimengen und Wertfreigrenzen (sämtliche bei der
Einreise mitgeführten Waren sind hierbei maßgebend). Der
Bordkartenabschnitt der Flugreise muss an der Kasse
vorgewiesen werden. Ähnliche Angebote wie in der
Schweiz gibt es auch in anderen Ländern, z.B. in
Norwegen, Island oder der Türkei.
Duty
Free auf dem eigenen Boot
Auch
auf dem eigenen Boot kann man zollfrei Waren konsumieren. Das geht
folgendermaßen: Für Yachten eines EU-Mitgliedslandes mit
Liegeplatz im EU-Zollgebiet ist für das zollfreie Einkaufen ein sog.
Anschreibebuch nötig. Man bekommt es bei dem Zollamt, welches
für den Liegeplatz des Bootes zuständig ist. In das Anschreibebuch
trägt der Skipper zu Beginn der Reise die geplante Route und
Reisedauer ein, und der Schiffsausrüster schreibt die Menge der
eingekauften Waren hinzu. Nach dem Einkauf holt man sofort den Zoll
an Bord, zeigt das Anschreibebuch und die Ware und lässt das Buch
abstempeln. Den Zollstander (3. Hilfsstander =eine bestimmte Flagge)
setzt man, solange das Schiff noch in den Küstengewässern
unterwegs ist. Man muss das Küstengebiet unbedingt auf dem direkten
Wege verlassen und darf mit den zollfreien Waren an Bord
keinen Hafen oder Ankerplatz mehr anlaufen. Ist das doch nötig, dann
führt der Weg zunächst wieder zum Zoll! Wenn das Schiff dann
ablegt und die freie See ansteuert, sind die Waren zum Verzehr
freigegeben. 72 Stunden muss eine Seereise mit zollfreien Waren an
Bord mindestens dauern, damit man zum Einkauf überhaupt
berechtigt ist. Führt die Reise in mindestens einen ausländischen
Hafen außerhalb der EU, darf sie auch kürzer sein! Außerhalb des
EU-Zollgebietes liegen in der Nordsee Helgoland und
Norwegen, in der Ostsee Russland und die
Ǻland-Inseln und im Mittelmeer die
nordafrikanischen und vorderasiatischen Küstengebiete.
Zollfreie Güter dürfen nur auf offener See verbraucht werden
und müssen im Küstengebiet unbedingt verschlossen bleiben. Bei der
Rückkehr in die EU wird im Küstengebiet wieder der Zollstander
gesetzt, und das Schiff steuert ohne Umwege sofort die nächste
Zollstation an. Dort gelten die gewohnten Freimengen für
die Einfuhr, der Rest muss verzollt werden. Hinweis: Eine Kaution in
Höhe des Zolls auf das gesamte Zollgut verlangen die Zöllner in
Dänemark und Schweden.
Zollfreie
Zonen
In
Europa gibt es immer noch einige, wenige Gebiete, in denen Zoll und
Steuern niedriger sind als im restlichen Europa oder auch gar nicht
erhoben werden. Lohnende Einkäufe in den zollfreien
Zonen sind häufig Benzin, Spirituosen, Kaffee,
Tabakwaren, Parfüm, Uhren, Schmuck und andere
Luxusartikel. Die Ersparnis liegt etwa zwischen 15% und
25%. Das Warenangebot ist von diversen Faktoren abhängig,
u.a. der geographischen Lage. Die
Orte in Kürze:
Ǻland-Inseln
* Politisch zu
Finnland gehörend, besitzen die schwedischsprachigen
Inselbewohner weitgehende Selbstverwaltungsrechte
und eine Zollgrenze zur sie umgebenden EU, wodurch der zollfreie
Einkauf möglich ist. Fährschiffe zwischen Schweden und Finnland
legen häufig einen Zwischenstopp in Mariehamn ein, um den zollfreien
Einkauf an Bord zu ermöglichen. Die Preise sind eigentlich nur für
Skandinavier günstig.
Andorra
* Das Fürstentum
in den Pyrenäen mit gleich zwei Staatsoberhäuptern erhebt auf seine
Waren lediglich 4% Mehrwertsteuer. Wintersportler besuchen gerne das
Land und seine Duty Free Shops. Vor allem Benzin und Diesel sind hier
unschlagbar preiswert.
Gibraltar
* Politisch zu
Großbritannien gehörig, ist der Felsen an der Südspitze Spaniens
kein Teil des EU-Zollgebietes und erhebt derzeit keine
Mehrwertsteuer. Tanken lohnt
sich allerdings nicht mehr. Wer mit dem Auto kommt, sollte
dieses vor der Grenze auf dem Parkplatz abstellen (ev.
kostenpflichtig; www.visitgibraltar.gi).
Helgoland
* Deutschlands
einzige Hochseeinsel gehört nicht zum Zollgebiet der EU und
ermöglicht somit den zoll- und steuerfreien Einkauf.
Allerdings sollte man nicht die Fahrtkosten für die Schiffspassage
vergessen, die mit etwa € 40 pro Person ordentlich ins Gewicht
fallen. Damit sich ein Einkaufstripp lohnt, müsste man seine
Freimengen bis zum Äußersten ausnutzen. Die meisten Händler
nehmen Vorbestellungen via Internet an und der Kunde braucht dann die
Ware nur noch abzuholen (www.zollfrei.info). Sportbootkapitäne und
Sportflieger kommen gerne zum Tanken, denn auch Treibstoff ist hier
günstig.
Livigno
* Im Winter ist
das Tal von Livigno oft nur über einen gebührenpflichtigen Tunnel
von der Schweiz aus zu erreichen; erst seit ein paar Jahren wird der
Passo di Foscagno im Winter geräumt. Im Sommer gibt es auch eine
Straße zum Berninapass. Beliebt ist der Ort vor allem bei
Wintersportlern und natürlich bei Schnäppchenjägern. Eine
Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, lediglich eine geringfügige
Gemeindesteuer. Vor allem Benzin und Diesel sind preislich nicht zu
unterbieten (Info unter www.prezzibenzina.it), aber auch Spirituosen
und alle anderen Waren.
Samnaun
* Lohnende Einkäufe in
dem beliebten Wintersportort sind Zigarren, hochwertige Spirituosen,
Kosmetik, Schmuck, Butter, Zucker und Parfüm, allerdings wird die
schweizerische Umsatzsteuer in Höhe von 8% (ermäßigt
3,6% und 2,5% auf Lebensmittel) erhoben. Tanken lohnt sich aber
auf jeden Fall. Tipp: Bei Einkäufen ab SFr. 300,- kann die
Umsatzsteuer erstattet werden.
Es
soll sogar Schnäppchenjäger geben, die ihr Urlaubsquartier nördlich
der Samnauner Berge in Ischgl im österreichischen Paznauntal
aufschlagen und von dort einmal täglich mit den Luftseilbahnen nach
Samnaun zum Einkaufen fahren. Mit der Silvrettacard zum Preis von €
50,50 (Stand 2012) ist die Benutzung der Seilbahnen Ischgl –
Viderjoch – Samnaun fünf Tage lang kostenfrei. Die Fahrtdauer
liegt bei etwas über einer halben Stunde. Praktischerweise gibt es
schon an der Seilbahnstation Einkaufsläden. Unter täglicher
Ausnutzung der erlaubten Freimengen lässt sich solcherart bei einen
einwöchigen Skiurlaub der eigene Spirituosen- und Tabakwarenvorrat
erheblich aufstocken.
San
Marino * Die
älteste bestehende Republik der Welt auf dem Monte Titano erhebt
kaum Steuern. Günstig ist u.a. Schmuck, es gibt zahlreiche
Juweliergeschäfte. Viele Gäste kommen als Tagesausflügler aus dem
nahen Rimini. Neben Zollfreiwaren werden auch im Lande gefertigte
Handwerksprodukte angeboten. Tanken ist leider nur ein
klein wenig preisgünstiger als in Italien (Info unter www.
prezzibenzina.it).
Kanarische
Inseln * Auf der bei Urlaubern sehr
beliebten Inselgruppe vor der afrikanischen Küste wird anstelle der
üblichen spanischen Mehrwertsteuer eine Inselsteuer auf Waren und
Dienstleistungen von lediglich 5% erhoben. Auf den internationalen
Flughäfen gibt es überdies Duty Free Läden. Die Inseln sind
zwar spanisches Staatsgebiet, gehören aber nicht zum Zollgebiet der
EU. Es gelten also die Freimengen wie für Reisende aus
Nicht-EU-Ländern.
Weniger bedeutend sind diverse
außereuropäische Gegenden, die nur politisch zur EU gehören,
nicht aber zolltechnisch, z.B. die spanischen Enklaven in Nordafrika
Ceuta und Melilla und einige französische Überseedepartements. Die
Kanaren, Livigno und Helgoland sind sogenannte
steuerliche EU-Sondergebiete. Es gelten Einfuhrbestimmungen
in die EU als wenn man von einem Nicht-EU-Land kommt, d.h. alles was
man dort kauft, muss verzollt werden, wobei die üblichen
Freimengen gelten.
Wenn
Sie nach Livigno, Samnaun oder Andorra mit dem Auto fahren,
sehen Sie zu, dass der Tank bei der Ankunft fast leer ist - Benzin
und Diesel sind dort unschlagbar günstig. Gleiches gilt, wenn sie
mit einem Sportboot oder Kleinflugzeug z.B. nach Helgoland oder auf
die Kanarischen Inseln reisen.
Erstattung
der Mehrwertsteuer
Wenn
Sie in einem Land außerhalb der EU einkaufen, in welchem sie
keinen Wohnsitz haben, dann können sie sich die
Mehrwertsteuer und eventuelle, andere Verbrauchssteuern
erstatten lassen. Umgekehrt können sie in der EU
steuerfrei einkaufen, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb derselben
haben, z.B. in der Schweiz.
Das Prinzip funktioniert
folgendermaßen: Kaufen Sie den gewünschten Gegenstand und
fragen sie beim Bezahlen nach einem Rückerstattungsformular für
die Mehrwertsteuer etc. (engl. „tax
free form“). Meistens gilt
eine Mindestgrenze, ab der die Erstattung der Mehrwertsteuer
möglich ist; z.B. liegt sie in der Schweiz bei SFr. 300, in
Deutschland bei € 30 und in Österreich bei € 75,01. Lassen
sie das Formular bei der Ausreise vom Zoll abstempeln.
Reichen sie das abgestempelte Formular bei einem
Servicepartner von Global Blue oder Premier Tax Free
ein. Dort erhalten sie die Erstattung der
Mehrwertsteuer in bar, auf ihr Konto oder als
Kreditkartengutschrift, abzüglich einer
Servicegebühr.
In
Deutschland sind es vor allem russische und chinesische Touristen,
die die Kassen klingeln lassen, auf Platz drei liegen die Schweizer.
Beliebteste Einkaufsstadt ist München, am meisten
nachgefragte Artikel sind Mode und Bekleidung. Das
bekannteste System zur Steuerrückerstattung wird
von Global Blue (früher Global Refund) betrieben. Im Internet ist
dazu zu lesen: „Global Blue ist ein
Finanzdienstleister, der Transaktionen zwischen
Einzelhändlern und ihren internationalen Kunden
erleichtert und Vorteile für alle Beteiligten bietet. Als Erfinder
des Tax Free Shopping-Prinzips vor 30 Jahren und als weltweit größter
Mehrwertsteuer-Rückerstatter ist das Unternehmen unter seinem alten
Namen Global Refund und mit dem blau-weißen Taxfree Logo
Händlern und Reisenden gleichermaßen bekannt. Darüber
bietet Global Blue heute eine Auswahl weiterer moderner Services
an. Auch diese helfen internationalen Reisenden
dabei, smart einzukaufen – und den Händlern, ihren Absatz bei
dieser Zielgruppe zu steigern und von einem lukrativen
Markt zu profitieren. Global Blue arbeitet mit mehr als 270.000 der
weltweit renommiertesten Händler, Shopping Marken und Hotels in über
40 Ländern zusammen und regelt täglich Transaktionen mit etwa
38.000 Reisenden. Erklärtes Ziel des Unternehmens ist
es, zum festen Orientierungspunkt und Impulsgeber für
das internationale Shopping zu werden. Der Hauptsitz von Global Blue
befindet sich in Nyon, Schweiz. Mehr Informationen zu Global Blue
stehen unter www.global-blue.com zur Verfügung.“
Selbst der bekannte Discounter Aldi hat für seine Kunden aus der
Schweiz zusammen mit Global Blue eine Kundenkarte zwecks
Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer eingeführt.
Ein weiterer Dienstleister – es
gibt auch noch andere – ist die irische Firma Premier Tax Free
(www.premiertaxfree.com) mit Filialen überall in Europa und
einigen überseeischen Ländern. Die Firma offeriert auch
spezielle Services für VIPs, u.a. persönliche Betreuung,
Limousinenservice, Gepäckträger,
sowie eine Kundenzeitschrift und eine Smartphone-App.
Mehrwertsteuererstattung
innerhalb der EU für Firmen
Alle Firmen, die keine
steuerpflichtigen Umsätze in den jeweiligen EU-Ländern
erzielen, können sich dort die Mehrwertsteuer erstatten
lassen, z.B. wenn sie Transportunternehmen
sind oder an Messen teilgenommen haben. Einzelheiten erfahren
sie bei ihrem Finanzamt oder unter
http://www.tva-vat-europe.com.
Einkaufen in der EU
Wenn
sie ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, also z.B. in der Schweiz,
dann können sie die in der EU bezahlte Warenumsatzsteuer erstatten
lassen. Die Erstattungsgrenze liegt in der BRD bei € 30,-, in
Österreich bei € 75,01, in Frankreich bei € 175,01 und in
Italien bei € 155, . In der Schweiz finden sich Servicepartner
für die Erstattung in praktisch allen Grenzbahnhöfen
(SBB Change), sowie an großen Bahnhöfen im Landesinneren und an
Flughäfen. Global Blue hat in Zusammenarbeit mit Aldi Süd sogar
eine Kundenkarte für Schweizer herausgebracht, mit
der die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer weitgehend
automatisiert wird.
Aufgrund
besonderer Abkommen der skandinavischen Länder können Norweger die
in Dänemark, Schweden oder Finnland bezahlte Umsatzsteuer nicht
erstatten lassen, müssen also zum mehrwertsteuerfreien
Einkaufen mindestens nach Deutschland, Großbritannien (ab £
30) oder auf die Ǻland-Inseln
fahren. In Norwegen gibt es neben einem Serviceschalter am Osloer
Flughafen auch in der Stadt Oslo und anderen Orten diverse
Servicepunkte an denen die EU-Warenumsatzsteuer
erstattet werden kann. Z.B. die Forex Bank unterhält solche u.a. am
Bahnhof, außerdem in Bergen und in Svinesund an der Grenze
zu Schweden. Nebenbei bemerkt gibt es für Bürger
skandinavischer Staaten die Möglichkeit in den Grenzmärkten
Nordfrieslands pfandfrei Getränke zu erwerben, wenn diese
offiziell aus Deutschland ausgeführt werden.
Darüber
hinaus unterhalten die Firmen Global Blue und Premier Tax Free an
vielen großen Flughäfen eigene Büros oder Partneragenturen,
an welchen die Mehrwertsteuer bei der Ausreise aus der EU
erstattet werden kann. Ansonsten schicken sie das Formular per
Einschreiben an die von ihrem Servicepartner angegebene Adresse.
In der eidgenössischen Republik und
im Fürstentum Liechtenstein liegt die
Warenumsatzsteuer derzeit bei 8%
(Lebensmittel 2,5%), und damit wesentlich unter den Sätzen in
Deutschland (19%) und Österreich (20%). Dazu gibt es Waren, die
dort geringer besteuert werden, als in Deutschland, z.B. Kaffee,
Schaumwein oder Elektronikartikel. Trotz des hohen Frankenkurses
kann ein Einkauf dieser Güter preiswerter sein. Außerdem kann die
eidgenössische Warenumsatzsteuer
bei einem Warenwert von mehr als SFr. 300 bei der Ausfuhr
erstattet werden. Sie benötigen dazu zuerst den
Zollstempel des schweizerischen Zolls, bevor sie das Formular
einreichen können. Am Flughafen Zürich existiert eine Servicestelle
hinter der Zollabfertigung („Airside“),
ansonsten gibt es diverse Servicepartner nahe der Grenze. Wenn sie
nach Deutschland ausreisen, können sie u.a. die Filialen der
Reisebank im Rheincenter und an der A5 in Weil am Rhein oder die
Filiale im Bahnhof Konstanz ansteuern. In Österreich geht die
Erstattung u.a. über C&A in Dornbirn, Feldkirch und Landeck,
Interspar in Dornbirn, den ÖAMTC in Feldkirch-Tisis und Hohenems und
Schenker & Co. in Pfunds/Tirol. Alternativ können sie das
gestempelte Formular auch per Post (Einschreiben) an einen
Servicepartner in der Schweiz schicken. Übrigens spielt es keine
Rolle in welches Nachbarland sie aus der Schweiz und
Liechtenstein kommend ausreisen, da diese alle zur EU gehören.
Duty Free Läden gibt es auf den Flughäfen Bern, Genf, Lugano und
Zürich.
Einkaufen in Norwegen
Die Mehrwertsteuer/Warenumsatzsteuer liegt in
Norwegen zwar bei 25% (ermäßigte Sätze: 11% und 7%), jedoch kann
diese ab einem Einkaufswert von NOK 315,- (~ EUR 43,-/CHF 52,-; bei
Lebensmitteln NOK 285,- ~ EUR 39,-/CHF 47,-) erstattet werden, sofern
der Betreffende keinen Wohnsitz in Norwegen, Dänemark,
Finnland oder Schweden hat. Verlangen sie beim Händler das
Rückerstattungsformular für die Mehrwertsteuer etc.
(engl. „tax free
form“, norw. “skattefri
skjema“). Dann
benötigen sie eine Exportvalidierung der Servicefirma, welche
die Erstattung vornimmt. Am Osloer Flughafen gibt es einen
Serviceschalter, an dem die Formalitäten abgewickelt
werden können. Am Bahnhof bei „Visit Oslo“ können sie
den Erstattungsbetrag sofort erhalten, wenn sie für den
betreffenden Tag eine Fahrkarte ins Ausland vorweisen
können. Den Einkaufsbummel in Oslo kann man sehr gut mit einer
Mini-Kreuzfahrt ab Kiel kombinieren. Die Aufenthaltsdauer liegt
bei etwas über drei Stunden und die Steuererstattung erfolgt
üblicherweise an Bord der Fähre. Letzteres gilt auch, wenn sie auf
einer anderen Fährroute ausreisen, z.B. nach Dänemark. Ansonsten
liegt der dem Fähranleger nächste Serviceschalter von Forex in der
Filiale am Fridtjof Nansens Plass 6. Nebenbei
bemerkt kann man auch auf dem Schiff zollfrei einkaufen (ist
aber recht teuer).
Für Waren mit einem Wert
über ISK 4000,- (~ EUR 26,-/CHF 30,50) kann man sich bei der
Ausreise die Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 15% rückerstatten
lassen. Fragen sie beim Kauf nach einem Tax Free Scheck und lassen
sie die Waren ungeöffnet und original verpackt. Am Flughafen und im
Hafen gibt es ein Tax Free Refund Büro, wo man die Mehrwertsteuer
gegen Vorlage der Produkte und des Schecks zurück erhält,
allerdings sind die Warteschlangen dort recht lang. Planen
sie also etwas Zeit dafür ein. Und lassen sie sich den
Rückerstattungsbetrag unbedingt sofort und in bar
auszahlen oder nutzen sie die Dienste eines
Rückerstattungsagenten, wie z.B. Premier Tax
Free.
Zur Einreise nach Island genügt für deutsche
Staatsbürger ein Personalausweis, alle anderen benötigen einen
Reisepass. Da Island zum sog. Schengen-Raum gehört, gibt es nur
Passkontrollen wenn man von außerhalb des
Schengen-Raumes kommt. Die Einfuhr von Fleischprodukten
unterliegt gewissen Beschränkungen; umgekehrt sollte man kein
Walfleisch aus Island mitbringen, welches in Mitteleuropa unter
den Artenschutz fällt. Auf dem internationalen
Flughafen Keflavik besteht die Möglichkeit zum zollfreien Einkauf
(siehe www.dutyfree.is).
Einkaufen in der Türkei
In der Türkei beträgt der Steuersatz 18% und der
Minimalbetrag für die Erstattung TRY 118,- (~ EUR 51,-/CHF 61,-; bei
Bekleidung TRY 108,-). Servicepartner für die Steuererstattung gibt
es an den Flughäfen und den Zentren der Großstädte, meist auch in
den einschlägigen Touristenorten, wie z.B. Antalya
(Tipp: Shemall Shoppıng Mall).
Erstattungsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz außerhalb der
Türkei, auch wenn sie türkische Staatsbürger sind. Erkundigen sie
sich bei dem ausgewählten Servicepartner wo sie das vom Zoll
abgestempelte Formular bei oder nach der Ausreise einreichen
können. Auf den internationalen Flughäfen gibt es überdies die
üblichen Duty Free Shops für Auslandsreisende.
Von Griechenland aus gibt es diverse
Fährverbindungen zur türkischen Küste. Ab Rhodos existiert
eine Fährlinie nach Marmaris, die Fahrzeit liegt bei etwa zwei
Stunden. Der Katamaran schafft die Strecke in der halben
Zeit; Platzreservierungen für alle Schiffe müssen 24 Stunden
vorher erfolgen. Ab Samos gibt es im Sommer zwei Verbindungen täglich
nach Kuşadasi (Servicepartner für Erstattungen direkt im
Hafen). Von der griechischen Insel Chios aus existiert eine
Fährverbindung ins türkische Çeşme, von dort sind es ca. 80 km
bis Izmir (Tipp: Forum Bornova Shopping Mall mit Servicestelle für
die Steuererstattung in Izmir). Die Fährreederei offeriert auch
Ausflugsfahrten von Chios an die türkische Küste. Leider bieten die
Fähren selbst keine Einkaufsmöglichkeiten.
Für die Einreise deutscher Staatsbürger in die
Türkei genügt ein Personalausweis. Schweizer, Österreicher und
Liechtensteiner benötigen einen Reisepass, Österreicher außerdem
ein Visum, welches aber auch an der Grenze erworben werden kann.
Das Land an der Straße von Gibraltar liegt in
unmittelbarer Nähe der drei steuerfreien Enklaven Gibraltar,
Ceuta und Melilla, sodass nur ein Teil des Einkaufstourismus seinen
Weg nach Marokko findet. Unglücklicherweise benötigt man zur
Einreise nach Marokko auch noch einen Reisepass, während für die
genannten Enklaven ein Personalausweis ausreicht. Die meisten
Fährschiffe zwischen Südspanien und Marokko haben einen Duty Free
Laden an Bord; man kann jedoch auch einen kleinen Umweg über eine
der Enklaven einschieben.
In Marokko gilt im Prinzip das übliche Verfahren
der Steuererstattung für Personen mit Wohnsitz außerhalb
des Landes. Die Mehrwertsteuer/Warenumsatzsteuer liegt bei 20%, der
Minimalbetrag für eine Steuererstattung bei MAD 2000,- (~ EUR
181,-/CHF 218,-). Servicepartner gibt es an Flug- und
Seehäfen und in größeren Städten. Falls sie mit dem Flugzeug
unterwegs sind, können sie überdies die Duty Free Läden
auf den Flughäfen aufsuchen.
Das
Land am Nil erfreut sich ungebrochener Beliebtheit bei
Pauschaltouristen aus aller Welt, vor allem das Rote Meer mit seinem
Badeort Hurghada und natürlich die Pyramiden. Deutsche und
italienische Staatsbürger auf Pauschaltour können mit dem
Personalausweis einreisen, Österreicher, Liechtensteiner
und Schweizer benötigen einen Reisepass. Alle brauchen jedoch
ein Visum, welches für US$15 am Flughafen ausgestellt wird. Wer mit
dem Personalausweis reist, muss ein Foto von sich
mitbringen, welches der Einreisekarte angeheftet wird.
Die offizielle Mehrwertsteuer liegt
bei 10%, ob sie immer korrekt erhoben wird, erschließt sich wohl nur
dem Eingeweihten. Einen Servicepartner für die Erstattung der
Mehrwertsteuer gibt es im Land nach derzeitigem Wissensstand nicht.
Im Inland kostet die Stange
Zigaretten umgerechnet etwa € 15-17, im Duty Free auf den
Flughäfen sollte es wohl billiger sein
(www.egyptfreeshops.com/web). Der Duty Free Einkauf ist auch
ankommenden Passagieren gestattet. Es gibt auch Alkohol, vor allem
die bekannten internationalen Marken, da man sich
jedoch in einem islamischen Land befindet, ist diesbezüglich
eine gewisse Diskretion angebracht. Denken Sie daran, dass die
Ausfuhr von Korallen und von Altertümern strengstens verboten
ist. Noch ein Tipp: Wenn Sie eine öffentliche Toilette
aufsuchen, nehmen sie ihr eigenes Toilettenpapier mit.
Vor allem die Insel Djerba ist bei
Touristen sehr beliebt. Für die Einreise nach Tunesien ist ein
Reisepass erforderlich; lediglich deutsche Staatsbürger die eine
Pauschalreise gebucht haben dürfen mit einem Personalausweis
einreisen. Im Inland werden vor allem „gefälschte“
Zigaretten angeboten, weshalb sich der Einkauf im Duty Free
am Flughafen empfiehlt. Das gilt auch für andere Waren, insbesondere
Spirituosen. Die Mitnahme von Altertümern ist streng verboten.
Einen Servicepartner für die Erstattung der Mehrwertsteuer gibt es
im Land nach derzeitigem Wissensstand nicht. Die Ausfuhr der
Landeswährung Dinar ist verboten, weshalb auch im Duty Free
Shop bei der Ausreise nur mit Fremdwährungen oder Kreditkarten
bezahlt werden kann.
Balkanstaaten
Auf dem Balkan gibt es derzeit noch einige
Staaten, die nicht zur EU gehören und in denen deshalb die
Erstattung der Mehrwertsteuer möglich ist. Da diese Staaten jedoch
in die EU streben, wird der steuerfreie Einkauf dort bald der
Vergangenheit angehören. Bis dahin funktioniert er jedoch
nach dem üblichen Verfahren.
Durch unterschiedliche Steuersätze in den
einzelnen (EU-)Ländern kann sich auch der Einkauf in einem
benachbarten (EU-)Land lohnen; allerdings nur, wenn man ohnehin vor
Ort ist. Extra zum Einkaufen irgendwo hin zu fahren lohnt sich
generell nicht. Im übrigen sollte man die Preise sorgfältig
vergleichen. Suchen sie auch nach sog. Grenzmärkten; deren Angebot
ist praktisch immer auf Einkäufer aus dem Nachbarland abgestimmt.
Das funktioniert übrigens in beide Richtungen: Vor allem an der
Grenze zu Dänemark (und im Seehafen Rostock) findet man auf
deutscher Seite Märkte, deren Warenangebot sich an den Bedürfnissen
der skandinavischen Kundschaft orientiert, während die
Geschäfte jenseits der belgischen Grenze auf deutsche Kunden warten.
Entlang der Grenze Tschechiens zur BRD und zu Österreich
existieren zahlreiche ehemalige Duty Free Shops, die nach
dem EU-Beitritt Tschechiens zu Grenzmärkten umgewandelt
wurden (Infos unter www.travel-free.cz).
Benzin
und Diesel *
wird in Luxemburg, Polen und Tschechien
teilweise deutlich niedriger besteuert als in der Schweiz
und der BRD. In Österreich und auf dem Balkan sind die Preise u.U.
ebenfalls günstig. Tankstellen in Grenznähe zur BRD oder Schweiz
sind im Regelfall etwas teurer als solche ein paar Kilometer
weiter landeinwärts. Unverschämt teuer ist der Treibstoff in
Skandinavien, Großbritannien, Italien und der Türkei. Im
Internet gibt es diverse Infoseiten mit den aktuellen
Benzinpreisen in Europa, u.a. benzinpreis.de und bei Wikipedia
empfiehlt sich der Eintrag „Tanktourismus“.
Kaffee * ist
wegen der Kaffeesteuer theoretisch überall preiswerter als in der
BRD, in der Praxis gilt das seltsamerweise aber nicht.
Günstig ist Kaffee vor allem in den Grenzmärkten
Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande und Tschechiens, sowie in
Österreich (dort aber leider nur wenig Auswahl), und
gelegentlich auch in der Schweiz, in Frankreich und Spanien. In
Dänemark ist der Kaffeepreis in etwa auf demselben Niveau
wie in der BRD. Hochpreisig ist Kaffee in Norwegen, Finnland,
Italien, Portugal und Großbritannien.
Zigaretten *
sind in Süd- und Osteuropa meistens geringfügig billiger als
in der BRD und der Schweiz. In Belgien und Luxemburg ist
der Preis pro Packung ca. 10 Cent niedriger als in der BRD und 70-80
Cent unter dem Preis in der Schweiz. In Skandinavien (außer
Dänemark), Großbritannien, Irland und Frankreich liegen die
Preise teilweise weit über dem deutschen und schweizerischen Niveau.
Schaumwein * kann
außerhalb der BRD und Österreichs wegen der Schaumweinsteuer
geringfügig billiger sein (außer vor allem in
Großbritannien oder Skandinavien), besonders französischer
Champagner mit mehr als 6 Volumenprozent. In einigen
Supermärkten entlang der deutsch-belgischen Grenze ist die Auswahl
zudem beachtlich.
Spirituosen * sind
in Luxemburg etwas günstiger als in der BRD, vor allem in den
Grenzmärkten, und in der Slowakei etwas
günstiger als in Österreich. Extra hinfahren lohnt sich aber nicht.
Alkopops gibt es günstiger in Belgien und diversen anderen
Nachbarländern, außer Frankreich, Dänemark und der Schweiz.
Bier * ist in
einigen EU-Ländern geringfügig günstiger, als in der BRD, z.B. in
Belgien, den Niederlanden und Rumänien. In die BRD dürfen
aus EU-Ländern 110 Liter Bier für den Eigenbedarf zollfrei
eingeführt werden, aus Nicht-EU-Ländern 16 Liter.
Tee und Süßwaren *
unterliegen in den meisten Ländern (außer Skandinavien) lediglich
einer ermäßigten Mehrwert- oder Umsatzsteuer von oft weit
unter 10% (Schweiz 2,5%), sodass das Sparpotential eher gering ist.
Hier kann man nur Geld sparen, wenn man dort einkauft, wo die
Mehrwertsteuer niedriger als im Heimatland ist oder man
sich diese erstatten lassen kann. Oft erhält man in einem Land
jedoch Sorten, die man Zuhause nicht bekommen kann, was einen Einkauf
dann wieder interessant macht.
Milch und Fleisch *
sind in der EU wesentlich günstiger, als in der Schweiz,
Liechtenstein und in Norwegen. Bürger dieser Länder
können sich in der EU überdies die Mehrwertsteuer, wie bereits
beschrieben, erstatten lassen.
Glühbirnen * in
der EU ist der Verkauf weitegehend eingestellt, in den
Nicht-EU-Ländern Schweiz und Liechtenstein sind diese aber
noch erhältlich. Wer also z.B. noch eine alte Dimmer-Lampe hat,
kann dort die benötigten Glühbirnen bekommen.
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